Als Teil unserer #welovegastro Kampagne zur Stärkung der Branche in der Krise, möchten wir mit dem BOSG Dining-Pass den Gastronomen eine neue innovative Möglichkeit bieten mehr Visibilität und neue (Stamm)-Kunden zu erhalten. Dem Konsumenten bieten wir eine exklusive Bandbreite an Genussdestinationen, welche er kennen- und schätzen lernen kann und ihm wiederum als Erinnerung als Tagebuch erhalten bleiben.
Die Qualität der Gäste ist sehr hoch, da es sich um kulinarisch affine Personen handelt. Es steckt KEIN Gutscheinsystem dahinter. Die Einlösung der Einladung erfolgt über eine persönliche Signatur Ihrerseits für den Gast, auf der Einladungsseite im Pass. Sie profitieren von einer starken digitalen Vermarktung und Marketing Kampagne für Ihren Betrieb - über das ganze Jahr. Der Pass bietet Ihnen volle Flexibilität: sie entscheiden wie lange sie aufgelistet sein wollen und wen Sie einladen.
Der Dining-Pass ist eine exklusiv gehaltene Auswahl an Betrieben, welche wir für die Teilnahme zulassen. Jeder Betrieb muss sich zuerst bei uns bewerben und wird erst nach erfolgter Prüfung unsererseits zur Auswahl aktiviert. Der Pass-Käufer hat von 8 Schweizer Regionen eine gewisse Anzahl Restaurants zur Auswahl und kann bei jedem dieser Restaurants eine Reservation tätigen. Sie als Betrieb sind dabei offen in der Entscheidung, die Dining-Pass Einladung an-bzw. abzulehnen.
Die Einschreibe- und Mitmachgebühren sind im Corona-Jahr kostenlos. Die kostenlose Teilnahme ist gültig für Betriebe welche sich im 2020 für den Dining-Pass bewerben, bei einer Laufzeit bis Ende 2021. Eine spätere Teilnahme ist mit einer Gebühr von CHF 390.- verbunden.
Das Konzept des Dining-Passes für den Konsumenten ist so aufgestellt, dass eine Reservation mindestens zwei Personen beinhaltet. Der zweiten Person wird der günstigere Hauptgang, den er auf der Karte auswählt, von Ihnen als Gastgeber offeriert. Die Einladung ist für «à la Carte» Angebote konzipiert.
Generell ist der Dining-Pass 12 Monate, ab Eintragung, gültig. Im Jahr der Lancierung 2020 gilt der Pass, bei Teilnahme im selben Jahr, bis Ende 2021.
Ihre Daten werden stets vertraulich behandelt. Im Dining-Pass selbst erscheinen keine Angaben zu Ihrem Restaurant. Der Konsument im Besitz des Passes scannt mittels QR Code und gelangt zur Seite mit den teilnehmenden Betrieben. Dort kann er auf Ihr Betriebsprofil gelangen und eine Reservation tätigen.
Ja, als Unternehmer im Dining-Pass sind Sie komplett flexibel. Um die Teilnahme zu kündigen, reicht es ein Mail an mail@bosg.ch zu senden, mit Ihren Kontaktdaten und dem Betreff «Dining-Pass Eintrag kündigen».
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an mail@bosg.ch oder rufen Sie uns unter +41 44 400 50 29 (Mo – Fr, 08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr) an.
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